Was hat die Kirche mit der Berufsgenossenschaft zu tun? Wieso brauchen wir überhaupt ausgebildete Ersthelfer? Diese und viele weitere Fragen wurden am Sonntag, den 10. November 2019, in der Völklinger Kirche besprochen. Hinzu kam ein umfangreicher Übungsteil, in dem die Ersthelfer der Gemeinden ihre Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen konnten.
Am Sonntag, den 10.11.2019, war es wieder einmal soweit: alle Ersthelferinnen und Ersthelfer aus den Gemeinden des Bezirks waren zu einer Auffrischungsschulung eingeladen worden. Die zahlreichen Anwesenden wurden in mehreren Gruppen durch die verschiedenen Programmpunkte geführt. Auf sehr unterhaltsame und spannende Weise wurden die theoretischen Unterrichtseinheiten vorgetragen. Geschickt gestellte Fragen hielten hierbei das Auditorium stets auf einem sehr hohem Aufmerksamkeit-Niveau.
Theorie und Praxis
Zu Beginn wurden die wichtigen W-Fragen behandelt: Wie wollen wir vorgehen? Wie schützen wir uns selbst? Wer übernimmt was? Worauf müssen wir achten? Die wichtigsten Grundsätze der Erstversorgung wurden angesprochen und diskutiert, unter anderem Ruhe bewahren, das dreifache A (Ansehen - Ansprechen - Anfassen), Lagerungs- und Abschirmungs-Maßnahmen, das Absetzen eines Notrufs sowie die Notwendigkeit der Wärmeerhaltung. An vielen praktischen Beispielen wurden die Themen erörtert und mit Tipps aus der Praxis untermauert.
In mehreren Gruppen wurden dann die praktischen Übungen durchgeführt: vom Anlegen von Verbänden für die Wund-Erstversorgung bis hin zur simulierten Konservierung eines abgeschnittenen Fingers reichte die breite Palette an Aufgaben, die gemeinsam bewältigt werden mussten.
Seitenlage, Beatmung und Co
In weiteren Übungs-Einheiten lernten die Teilnehmer, wie Personen transportiert werden können, wie eine stabile Seitenlage hergestellt wird, wie Herz-Lungen-Massage und Beatmung fuktionieren oder auch, wie man einen Motorradfahrer fachgerecht vom Sturzhelm befreit. Auch der Einsatz eines Defibrilators wurde eingeübt - alle Teilnehmer mussten an Puppen und Freiwilligen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Leib und Seele kamen ebenfalls auf ihre Kosten: Alle Ersthelfer nahmen am Vormittagsgottesdienst teil. Und zur Stärkung gab es zu Mittag leckere Eintöpfe, belegte Brote und Laugenteile, sowie am Nachmittag reichlich Kaffee und Kuchen. Gegen Ende der Veranstaltung wurden die fleißigen Glaubensschwestern aus der Gemeinde Völklingen, die sich um das leibliche Wohl bemüht hatten, mit einem besonders herzlichen und lang anhaltenden Applaus belohnt. Und auch die Dozenten bekamen nach den herzlichen Dankesworten des Gemeindevorstehers, Evangelist Stephan Petri, kräftigen Beifall.
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen zur Ersten Hilfe im dritten Abschnitt der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" geregelt (§§24-28). Alle Kirchen gehören hierbei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG an. Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung werden von der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der geltenden Vorschriften übernommen. Dies gilt gilt auch für alle Personen, die haupt- und ehrenamtlich eine Gruppe leiten.
Unternehmen und öffentlichen Institutionen sind verpflichtet, eine genügende Anzahl ausgebildeter Ersthelfer bereitzustellen. Diese sollen im Ernstfall eine verletzte, vergiftete oder akut erkrankte Person bis zum Eintreffen professioneller Hilfe versorgen. Hierzu müssen sie sich vor Ort befinden, über geeignete Hilfsmittel verfügen (z.B. Verbandsmaterial), sowie Notrufeinrichtungen nützen können. Um dies gewährleisten zu können, finden in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle zwei Jahre) Ersthelferschulungen statt. Für den Bezirk Saar-Pfalz war es ingesamt die sechste Schulung seit 2009 - ein kleines 10-jähriges Jubiläum.
10. November 2019
Text:
Gerhard Grapp,
Sonja Unger
Fotos:
Gerhard Grapp,
Sonja Unger
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