Als erstes Gemeindegremium im Saarland und eines der ersten Gremien im südwestdeutschen Raum war das Gemeindegremium Saarbrücken lange Muster-Projekt für viele andere Gemeinden. Es wurde im Jahr 2014 gegründet, einige Zeit bevor die Gremien regulärer Bestandteil der neuapostolischen Kirchengemeinden wurden. Am Sonntag, den 5. Mai, findet die Wahl zur dritten Amtszeit statt.
Zu den Aufgaben eines Gemeindegremiums zählt vor allem die Entlastung des Amtskörpers von organisatorischen und administrativen Aufgaben. In den vergangenen fünf Jahren wurden vielfältige Aufgaben gesammelt, geplant und realisiert. Hier nur einige Beispiele aus der großen Palette:
- Konzeption und Gestaltung des Schuhkartons zur Aktion des Internationalen Kirchentages 2014 in München.
- Organisation eines Wasserausschanks zum Stammapostel-Gottesdienst im Juli 2015 vor dem E-Werk in Saarbrücken.
- Einrichten eines offenen Bücherschranks für Literatur mit religiösem Hintergrund.
- Gestaltung des Kinder-Raums.
- Gestaltung einer Liste der Zuständigkeiten und Ansprechpartner.
- Durchführung mehrerer Themen-Nachmittage mit Themen wie „NAK und Internet“, „NAK und Ökumene“, „Veränderungen in Lehraussagen der NAK“ usw.
- Sammelaktionen zu Gunsten der Saarbrücker Tafel
Neue Aufgaben
Für das neu gewählte Gremium stehen in diesem Jahr bereits einige besondere Aufgaben und Herausforderungen an. Hier nur einige Beispiele:
- Zum ersten Mal wird die NAK Saarbrücken als teilnehmende Kirche bei der „Nacht der Kirchen“ am Pfingstsonntag 2019 mitwirken.
- Zum fünfjährigen Freundschafts-Jubiläum werden uns im August 2019 zum zweiten Mal Geschwister aus Memmingen besuchen.
- Die Weihnachtsfeier 2019 gehört zu den mittlerweile Tradition gewordenen Veranstaltungen am Jahresende.
Wahlverfahren in drei Phasen
Die Wahl des Gremiums vollzieht sich in drei Phasen.
Phase 1: Im gesamten März können Namen von Geschwistern, von denen die Gemeindemitglieder überzeugt sind, dass sie die Aufgaben des Gremiums übernehmen können, in die Sammelbox auf dem Bistrotisch an der Informationswand eingeworfen werden.
Phase 2: Die vorgeschlagenen Geschwister werden bis Mitte April gefragt, ob sie sich zur Wahl stellen möchten oder nicht. Daraufhin erfolgt die Erstellung einer allgemeinen Wahlliste in alphabetischer Reihenfolge. Diese Liste wird im Anschluss an der Informationswand ausgehängt.
Phase 3: Am 05. Mai 2019 finden die Neuwahlen statt. Jeder Stimmberechtigte erhält eine Wahlliste mit den zur Verfügung stehenden Geschwistern und hat 5 Ankreuz-Stimmen. Damit der Wahlzettel gültig wird, muss mindestens 1 Kreuz vergeben werden, aber es ist möglich weniger als 5 Kreuze zu verteilen. Doppelbenennungen ( mehrere Kreuze für 1 Person ) sind nicht möglich.
Die Satzung des GGS ist als Datei zum Download bereit.