Im Anschluss an den Gottesdienst am Sonntag, 12.01.2020, fand in der benachbarten Wohnanlage der traditionelle Neujahrsempfang statt, zu dem alle Gottesdienstteilnehmer eingeladen waren.
Dem Gottesdienst lag das Wort aus Markus 1, 22 zu Grunde: „Und sie entsetzten sich über seine Lehre; denn er lehrte sie mit Vollmacht und nicht wie die Schriftgelehrten.“ Diese Vollmacht hatte Jesus von Gott, seinem Vater empfangen. Daher lehrte er die Menschen in dieser göttlichen Vollmacht und gab ihnen sein Evangelium. Später übertrug er diese Vollmacht den Aposteln, die auch in unserer Zeit tätig sind. Durch die derzeit wirkenden Apostel erhalten die von ihnen ordinierten Amtsträger die Vollmacht zur Wortverkündigung und Segensspendung. Die priesterlichen Ämter unserer Kirche bekommen darüber hinaus die Vollmacht, im Auftrag des Apostels und im Namen Jesu die Sündenvergebung auszusprechen, das Sakrament der Heiligen Wassertaufe zu spenden und Heiliges Abendmahl mit der Gemeinde zu feiern.
Nach dem Gottesdienst versammelten sich nahezu alle Teilnehmer im Gemeinschaftsraum der benachbarten Wohnanlage. Mit Sekt stieß man auf das Neue Jahr an. Nach einer kurzen, warmherzigen Ansprache des Vorstehers wurde das reichhaltige, von Gemeindemitgliedern arrangierte Buffet eröffnet. Zur Überraschung aller trug ein Gast – ausgebildete Konzertpianistin – auf dem Pianolo zwei Stücke vor: den „Türkischen Marsch“ von W.A. Mozart und „Pour Louise“ von Ludwig van Beethoven, was mit großem Beifall bedacht wurde.
Mögen die Wünsche und Erwartungen aller für das Jahr 2020 in Erfüllung gehen.
12. Januar 2020
Text:
Klaus-Peter Trittschack
Fotos:
Klaus-Peter Trittschack
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