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Coronavirus-Pandemie:
Einheitliche Maßnahmen der europäischen Landeskirchen

 

Hier der Text der am 16.03. veröffentlichten Erklärung der Gebietskirche Westdeutschland im Original-Wortlaut.

Westdeutschland. Einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung der Corona-Pandemie besprachen Stammapostel Jean-Luc Schneider und die Leiter der neuapostolischen Landeskirchen in Europa am Montagmorgen in einer Telefonkonferenz.

Hier die wichtigsten Ergebnisse.

Bis zum Donnerstag, 2. April 2020, werden alle Gottesdienste und sonstigen kirchlichen Angebote in allen Bezirken und Gemeinden europaweit ausgesetzt.

Auch Trauerfeiern können bis dahin nur auf Friedhöfen oder Krematorien stattfinden, nicht aber in neuapostolischen Kirchengebäuden.

Dringende Seelsorgebesuche, etwa am Sterbebett oder zu Besuchen von Angehörigen können im geeigneten Rahmen stattfinden.

Den Bezirksaposteln ist es ein großes Anliegen, in dieser ungewissen Zeit allen Kirchenmitgliedern die gottesdienstliche und seelsorgerische Versorgung auch weiterhin anzubieten. Daher werden sie veranlassen, dass in ihren Gebietskirchen am 22. und am 29. März 2020 Videogottesdienste durchgeführt werden. Diese sollen im IPTV, über einen YouTube-Livestream und als Telefonübertragung ausgestrahlt werden. Es sind Gottesdienste ohne Feier des Heiligen Abendmahls, jedoch mit Verkündigung der Sündenvergebung und dem Beten des Vaterunser.

Die näheren Einzelheiten über diese Videogottesdienste legen die Bezirksapostel für ihre Gebietskirche fest und kommunizieren sie in ihrem Arbeitsbereich.

Am Montag, 30. März 2020, ist eine weitere Telefonkonferenz der Bezirksapostel Europas mit dem Stammapostel anberaumt. Darin soll die aktuelle Entwicklung der Lage neu bewertet und die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.

16. März 2020
Text: Redaktion
Fotos: Redaktion

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