Ab Juni 2023 wird im Bezirk Saar-Pfalz eine neue, auf Gemeinde-Ebene realisierte Regelung zur Durchführung von Wochengottesdiensten eingeführt.
Die Glaubensgeschwister der Gebietskirche Westdeutschland wurden im Jahr 2022 zur Mitwirkung an einer Umfrage zum Themenkomplex Wochengottesdienste (siehe Artikel auf NAK Westdeutschland) aufgerufen. Die Beteiligung an dieser Umfrage war erstaunlich hoch. Im November 2022 wurde das Ergebnis in einer Videosendung präsentiert. Hierbei wurden als Schwerpunkte herausgearbeitet, dass das Angebot an Wochengottesdiensten grundsätzlich erhalten bleiben soll. Die Bezirke und Gemeinden sollten Konzepte entwickeln, um einerseits die Amtsträger zu entlasten und andererseits eine aktivere Beteiligung der Gemeindemitglieder an der Gottesdienst-Gestaltung zu ermöglichen.
In den ersten Monaten des Jahres 2023 wurde im Bezirk Saar-Pfalz im Kreis der Bezirks- und Gemeindevorsteher überlegt, wie eine Umsetzung der Ergebnisse auf Gemeinde-Ebene möglich sei. Es wurde entschieden, nicht mehr in jeder Gemeinde einen Wochentagsgottesdienst anzubieten. Nachfolgend sind die Entscheidungen für jede Gemeinde dargestellt.
- Für die Gemeinden Güdingen, Pirmasens, Saar, Sulzbachtal und Zweibrücken werden nach wie vor an jedem Mittwochabend Gottesdienste angeboten
- Die Gemeinden Dillingen, Holz, Saarbrücken und St. Wendel bieten in jeder geraden Kalenderwoche einen Wochen-Gottesdienst an
- In den Gemeinden Merzig, St. Ingbert und Völklingen werden an den ungeraden Kalenderwochen Gottesdienste angeboten
- In Homburg und Fechingen finden keine Wochengottesdienste statt.
In den Terminkalendern der Gemeinden sind alle Gottesdienst-Termine erfasst und werden jeweils aktualisiert, sollte es einmal zu Ausnahmen kommen. Alle Interessierten sind herzlich gebeten, auf den Gemeindeseiten die Termin-Einträge nachzuschauen. Zusätzlich wird über IPTV allen Glaubensgeschwistern mit entsprechenden Zugangsdaten jeweils eine Gottesdienst-Übertragung aus einer der Bezirks-Gemeinden angeboten.
Die Umsetzung des neuen Konzepts beginnt ab 1. Juni 2023. Bei Fragen dienen die jeweiligen Gemeindevorsteher und Amtsträger als Ansprechpartner.
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